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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Allgemeines- Geltungsbereich

1.1

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der Firma Martin Hofer Tiefbau & Landschaftsbau GmbH und sind Bestandteil alle Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie nachträgliche Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

1.2

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtskräftige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen berufliche Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3

Ausdrücklich widerspricht die Firma Martin Hofer Baggerbetrieb & Landschaftsbau Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die Firma Martin Hofer Baggerbetrieb &Landschaftsbau schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

2.1

Die Firma Martin Hofer Tiefbau & Landschaftsbau GmbH hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren wir keinen Einfluss ausüben können .

2.2

Mit der Bestellung von Waren und /oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistung erklärt werden.

2.3

Bestellt der Verbraucher die Ware und /oder Dienstleistung auf elektronischem Wege werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.

2.4

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

§3 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

3.1

Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu Zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.

3.2

Die Firma Martin Hofer Tiefbau & Landschaftsbau GmbH behält sich vor Abschlagszahlungen nach angemessenen Baufortschritten zu verlangen, werde diese nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien bis zu Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz der Firma Martin Hofer Baggerbetrieb & Landschaftsbau , genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgt Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftragsgebers. Geht eine Abschlagszahlung nicht Pünktlich ein, so sind wir berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen.

3.3

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung bzw. des abgeschlossenen Teils der Leistung nicht mehr als zwei Monate, dann gilt der im Angebot ausgewiesene Mehrwertsteuersatz. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung bzw. des in sich abgeschlossenen Teils der Leitung mehr als vier Monate und hat sich die gesetzliche Mehrwertsteuersatz geändert, dann wird der zum Zeitpunkt der Abnahme der Abnahme der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet. Abweichend davon wird bei Dauerverschuldverhältnissen (z.B. bei längerfristigen Pflegeverträgen) immer der zum Zeitpunkt der Abnahme der einzelnen Teilleistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz berechnet.

3.4

Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

3.5.

Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

3.6

Soweit nicht anders vereinbart werden angefangene, nicht vollständige Arbeitsstunden, mit dem der Tätigkeit entsprechenden halben Stundensatz berechnet.

§4 Ausführungs- und Lieferpflicht

4.1

Im Falle von Wetterkatastrophen wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände der Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.

4.2

Feste Ausführungs- und Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.

4.3

Teilleistungen- und Lieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

4.4

Bei der Ausführung sämtlicher Tätigkeiten hält sich die Firma Martin Hofer Tiefbau & Landschaftsbau GmbH an die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

§ 5 Maße und Muster

5.1

Sämtliche Maße sind Circa- Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässiger weise abweichen können

5.2

Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Pflanzen, Holz) abweichen.

§ 6. Garantie und Gewährleistungen

6.1

Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren.

6.2.

Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht der Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunde ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

6.3

Wählt der Kunde wegen einer Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag , steht im daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterer Nacherfüllung Schadensersatz, verbleit die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Werft der mangelhaften Sache.

§7 Pflichten des Kunden

7.1

Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann die Firma Martin Hofer Tiefbau & Landschaftsbau GmbH für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

7.2

Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Baustoffe kann die Firma Martin Hofer Tiefbau & Landschaftsbau GmbH keine Garantie übernehmen

§8 Haftpflichtversicherung

8.1

Die Firma Martin Hofer Tiefbau & Landschaftsbau GmbH ist bei der Achner und Müncher Haftpflichtversichert, Die Höhe der Versicherungssumme beträgt pro Schadensfall bis zu max. 5.000.000.€. Des Weiteren bestehen Haftpflichtversicherungen für alle Fahrzeuge der Firma

§9 Schlussbestimmungen

9.1

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Vertrag ist der Allgemeine Gerichtsstand der Firma Martin Hofer Tiefbau & Landschaftsbau GmbH( Amtsgericht Bad Aibling). Sind die Vertragsparteien Kauflaute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Vertrag der allgemeine Gerichtsstand der Firma Martin Hofer Baggerbetrieb & Landschaftsbau (Amtsgericht Bad Aibling)

9.2

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am nächsten kommt.

Für Ausschreibungstexte nach VOB gelten deren Geschäftsbedingungen und Rechte.